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Ab wann liegt eine wesentliche Änderung meiner AwSV-Anlage vor?
Für Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen fordert der § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) u. a. auch bei wesentlichen Änderungen die Eignungsfeststellung durch die Behörde. Ebenso regeln die Anhänge 5 und 6 der Anlagenverordnung (AwSV) ab welchen Gefährdungsstufen (siehe § 39 AwSV) eine Sachverständigenprüfung nach wesentlicher Änderung erforderlich wird. Allerdings wird man weder im WHG noch in der AwSV fündig, wenn es um die Definition der wesentlichen Änderung geht. Die TRwS 77
sstratenwerth
16. März3 Min. Lesezeit


Mit einem tiefer eingestellten Grenzwertgeber raus aus Prüfpflicht?
Die wiederkehrende Sachverständigenprüfpflicht gilt für oberirdische Heizölverbraucheranlagen außerhalb von Schutzgebieten ab einem Volumen größer 10.000 ltr. und innerhalb sogar schon ab 1.000 ltr. Bei kellergeschweißten Rechtecktanks gibt es einige Anlagen, die etwas oberhalb der Volumengrenze liegen und somit gerade so in die Prüfpflicht fallen. Da liegt naturgemäß die Idee nicht fern, das Lagervolumen durch einen tiefer eingestellten Grenzwertgeber so zu reduzieren, dass
sstratenwerth
5. März2 Min. Lesezeit


Warum hat jedes Bundesland eine eigene Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VV-TB?
Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde im Wasserrecht die bisherige Rahmengesetzgebung von der konkurrierenden Gesetzgebung abgelöst. Mit dem vier Jahre später in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz wurde zudem der Grundstein für ein bundeseinheitliches Wasserrecht gelegt. Die Bundesländer besitzen zwar noch Abweichungsmöglichkeiten, jedoch nicht bei stoff- und anlagenbezogenen Vorschiften. Daher verwundert es doch sehr, dass seit einigen Jahren jedes Bundesland sei
sstratenwerth
22. Feb.1 Min. Lesezeit


Kann man mit einer Gefährdungsbeurteilung die jährliche Prüffrist verlängern?
Der Beitrag beantwortet die Frage, ob Betreiber von Anlagen zum Umgang wasergefährdender Stoffe die jährliche Frist für die Sachkundigenprüfung mit einer Gefährdungsbeurteilung verlängern können.
sstratenwerth
22. Feb.2 Min. Lesezeit


Fallen Heizöl und Diesel bald in die WGK 3?
Diese Frage beschäftigt aktuell die Mineralölbranche in Deutschland. Hintergrund ist, dass die Stoffe mit der UN-Klassifizierung 1202 und 1863 aufgrund neuer Tier- und In-vitro-Studien mittlerweile als reproduktionstoxisch R 1B mit dem Gefahrenhinweis H360 FD („kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ und „kann das Kind im Mutterleib schädigen“) eingestuft sind. Die aromatenreichen Gasöle enthalten 3‑ bis 7‑Ring‑PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), die eine erh
sstratenwerth
27. Jan.2 Min. Lesezeit


Die Grenzen risikobasierter Instandhaltung im Wasserrecht
Im globalen Wettbewerb sehen sich deutsche Unternehmen einem zunehmenden Kostendruck konfrontiert, was kreative Lösungen zum Kostensparen attraktiv macht. Ein entsprechender Ansatz in der deutschen Industrie ist seit Längerem der Umstieg von vorbeugender Instandhaltung (VI) nach DIN EN 13306 auf eine risikobasierte Instandhaltung (RBI) nach DIN EN 16991. Allerdings setzt das Wasserrecht hierfür große Hürden. VI vs. RBI Orientiert sich der Instandhalter bei der vorbeugenden Va
sstratenwerth
14. Jan.3 Min. Lesezeit


Müssen HBV-Anlagen geprüft werden?
Dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen in Abhängigkeit der maßgeblichen Wassergefährdungsklasse (WGK) der Stoffe sowie dem maßgeblichen Anlagenvolumen durch einen Sachverständigen geprüft werden müssen, ist allgemein bekannt. Wie sieht es jedoch bei den Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden von wassergefährdenden Stoffen aus? Ein det
sstratenwerth
14. Jan.2 Min. Lesezeit


Quo vadis Löschwasser?
Der 1. November 1986 war ein schwarzer Tag für den Rhein. Durch die Löscharbeiten bei dem Großbrand in dem schweizer Sandoz-Chemiewerk bei Basel gelangten mit dem Löschschaum ca. 20 Tonnen eines giftigen Pflanzenschutzmittelgemischs in den angrenzenden Rhein und färbten ihn blutrot. Leider blieb es nicht nur bei der Verfärbung. In den darauffolgenden zwei Wochen verteilte sich der giftige Cocktail 400 km rheinabwärts und tötete u. a. praktisch die komplette Aalpopulation. Auf
sstratenwerth
14. Jan.2 Min. Lesezeit
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