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Die vermeintliche Erleichterung der „WHG-Prüftaste“ bei Überfüllsicherungen

Überfüllsicherungen in AwSV-Anlagen müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Eine Forderung, die von Anlagenbetreibern oftmals als ein lästiges Übel angesehen wird. Da erscheint das von den Überfüllsicherungsherstellern angebotene Feature der „WHG-Prüftaste“ ein idealer Schritt zur Verringerung des Prüfaufwands zu sein.



Einmal drücken und gut?


Schauen wir uns einmal an, was das Drücken der Prüftaste bewirkt. Zwischen dem Speisegerät im Schaltschrank und dem Sensor wird der Stromkreis unterbrochen, was zu einem Auslösen des Alarmzustands führt. Je nach Elektronik werden zudem noch unterschiedliche Spannungszustände simuliert. Dies basiert jedoch ausschließlich auf der Anforderung für Überfüllsicherungen, dass diese „drahtbruchsicher“ ausgeführt sein müssen. Ein nicht korrekt angeklemmter Sensor oder ein unbeabsichtigt durchgetrenntes Kabel müssen sicher erkannt werden. Aber über die eigentliche Funktionalität der Überfüllsicherung, nämlich der Alarmierung bei Erreichen des ermittelten Einstellmaßes, besagt das leider gar nichts aus. Dennoch ist es eine vom DIBt abgesegnete Prüfmaßnahme, obwohl sie aus meiner Sicht den Anforderungen des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes nicht vollends gerecht wird.


„Sieht von weitem ganz entfernt aus.“


Ohne den Gang zum eigentlichen Sensor geht der Sachkundige ohnehin ein fahrlässiges Risiko ein, wenn er dennoch die volle Funktionalität der Sicherheitseinrichtung bescheinigt. Denn neben der Prüfung der Funktionalität gehört auch die Verifizierung des korrekten Einstellmaßes sowie eine Plausibilitätsprüfung der Konfiguration von Sensor und Speisegerät zu einer ordnungsgemäßen Prüfung. Letzteres erhält bei entzündbaren Fluiden durch die Anforderung der ATEX-Konformität nochmals zusätzliche Bedeutung. Es kommt zudem immer wieder mal vor, dass der Sachkundige bei der jährlichen Prüfung feststellt, dass der Sensor oder das Speisegerät seit der letzten Prüfung nicht baugleich getauscht worden ist. Und wenn dann von der Instandhaltung unter Zeitdruck beispielsweise ein kürzerer Sensor eingebaut wurde, „weil der halt gerade vorrätig war“, kann das Unglück seinen Lauf nehmen.


Sicherheit erfordert Sorgfalt


Zusammenfassend kann ich alle Sachkundigen bei der Prüfung von Überfüllsicherungen nur dazu ermutigen, die Prüfung mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen und sich nicht in einer trügerischen Sicherheit zu wähnen.


Dann klappt es auch mit dem Gewässerschutz.

 
 
 

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