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Warum hat jedes Bundesland eine eigene Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VV-TB?

Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde im Wasserrecht die bisherige Rahmengesetzgebung von der konkurrierenden Gesetzgebung abgelöst. Mit dem vier Jahre später in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz wurde zudem der Grundstein für ein bundeseinheitliches Wasserrecht gelegt. Die Bundesländer besitzen zwar noch Abweichungsmöglichkeiten, jedoch nicht bei stoff- und anlagenbezogenen Vorschiften. Daher verwundert es doch sehr, dass seit einigen Jahren jedes Bundesland seine eigene Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erlässt.


Aus einer nationalen Liste werden 16 föderale.
Aus einer nationalen Liste werden 16 föderale.

Deutschland. Kein Tempolimit aber auch kein freier Warenverkehr.


Alle EU-Staaten haben sich zu einem freien Warenverkehr innerhalb der EU bekannt. Erfüllt ein Bauteil die Vorgaben einer harmonisierten europäischen Norm, dürfen ihm die einzelnen Staaten dafür keine zusätzlichen Handelshemmnisse auferlegen. Doch der Europäische Gerichtshof EuGH sah 2014 genau dieses Prinzip von Deutschland verletzt, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in der damaligen nationalen Bauregelliste manche europäisch harmonisierte Normen einschränkte, sodass die Hersteller für ihre Bauteile zusätzlich einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis beantragen mussten. Dieser war dann erst der Freifahrtschein für den deutschen Markt.


Die Reaktion. Nobelpreisverdächtig oder nur ein billiger Taschenspielertrick?


Da der EuGH die Klage der EU-Kommission stattgegeben hatte, war Deutschland in der Bringschuld. Allerdings änderte man nichts an der Ursache des Problems, sondern lediglich die Spielregeln. Da die EU-Kommission nur Mitgliedsstaaten verklagen kann und keine Bundesländer, gab man der Bauregelliste einen neuen Namen und verschob die Regelung aus der nationalen in die föderale Ebene. Das DIBt veröffentlicht jetzt nur noch eine Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung als unverbindliche Orientierung für die Bundesländer. Diese wiederum veröffentlichen ihre eigene Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung und man entgeht damit dem Zugriff aus Brüssel.

Ob man diese Praxis feiern oder verurteilen sollte, überlasse ich mal jedem selbst.

 
 
 

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