Fallen Heizöl und Diesel bald in die WGK 3?
- sstratenwerth
- 27. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Diese Frage beschäftigt aktuell die Mineralölbranche in Deutschland. Hintergrund ist, dass die Stoffe mit der UN-Klassifizierung 1202 und 1863 aufgrund neuer Tier- und In-vitro-Studien mittlerweile als reproduktionstoxisch R 1B mit dem Gefahrenhinweis H360 FD („kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ und „kann das Kind im Mutterleib schädigen“) eingestuft sind. Die aromatenreichen Gasöle enthalten 3‑ bis 7‑Ring‑PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), die eine erhöhte Resorptionsrate und geringere fetale Überlebensrate mit sich bringen.

Änderung der Sicherheitsdatenblätter als Folge
Das Inverkehrbringen von Chemikalien und Gefahrstoffen in Europa ist in der REACH-Verordnung festgelegt. Dazu gehört auch die Dokumentation des Stoffes – das Sicherheitsdatenblatt. Die European Chemical Agency (ECHA) ist bereits über die neuen Erkenntnisse informiert. Als Konsequenz mussten die Lead-Registranten ihre REACH-Dossiers anpassen. Nun sind sämtliche REACH-Registranten wiederum aufgefordert, ihre Dossiers zu ändern, was zur Folge hat, dass dann umgehend die Sicherheitsdatenblätter der Medien ergänzt werden müssen. Bei vielen Inverkehrbringern ist dies bereits geschehen.
Wie reagiert das UBA?
Nach DIN EN 590 ist im Diesel ein PAK-Anteil von bis zu 8% zulässig. Der reelle Wert liegt allerdings meist deutlich darunter. Doch aufgrund der bereits erwähnten Reproduktionstoxizität besteht in der Branche die Befürchtung, dass das Umweltbundesamt (UBA) die Wassergefährdungsklasse (WGK) der Stoffe in deren Stoffdatenbank „Rigoletto“ von WGK 2 „deutlich wassergefährdend“ auf WGK 3 „stark wassergefährdend“ hochsetzen könnte.
Die Auswirkungen könnten drastisch ausfallen
Eine Änderung der Wassergefährdungsklasse zieht in der Regel eine Änderung der Gefährdungsstufe nach § 39 AwSV nach sich. Das kann dazu führen, dass Anlagen, die bisher nicht prüfpflichtig waren, dann unter die Sachverständigenprüfpflicht fallen.
Aber auch bei den baulichen Anforderungen könnten sich Änderungen ergeben. Die bereits diskutierten Szenarien, ob die Anlagen zukünftig "geschlossen" betrieben werden müssen, reichen von einer möglichen Verpflichtung für ein Gaspendelverfahren bei den Lagerbehältern bis hin zu Gasrückführsystemen für Dieseltankstellen.



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