Mit einem tiefer eingestellten Grenzwertgeber raus aus Prüfpflicht?
- sstratenwerth
- 5. März
- 2 Min. Lesezeit
Die wiederkehrende Sachverständigenprüfpflicht gilt für oberirdische Heizölverbraucheranlagen außerhalb von Schutzgebieten ab einem Volumen größer 10.000 ltr. und innerhalb sogar schon ab 1.000 ltr. Bei kellergeschweißten Rechtecktanks gibt es einige Anlagen, die etwas oberhalb der Volumengrenze liegen und somit gerade so in die Prüfpflicht fallen. Da liegt naturgemäß die Idee nicht fern, das Lagervolumen durch einen tiefer eingestellten Grenzwertgeber so zu reduzieren, dass man unter die Volumengrenze kommt.

Grenzwertgeber weiter runter und raus aus der Prüfpflicht?
Nein. So einfach geht das leider nicht. Vermutlich haben Sie von einem Sachverständigen auch keine andere Antwort erwartet. Deswegen gebe ich Ihnen gerne die technischen Hintergründe dafür. Grenzwertgeber werden über einen Gewindeanschluss fest mit dem Lagerbehälter verbunden. Allerdings ist der eigentliche Sensor frei in der Höhe verstellbar. Hierfür muss bei den meisten Typen lediglich eine Feststellschraube gelöst werden.
Das Nennvolumen ist entscheidend
Zum einen definiert die Einstellung des Grenzwertgebers das Nutzvolumen des Lagerbehälters, wohingegen sich die Prüffrist immer auf das Nennvolumen der Lageranlage bezieht.
Zum anderen wäre durch die äußerst einfache Möglichkeit der Verstellung des Grenzwertgebers der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Folgendes Szenario wäre nämlich denkbar:
Der Grenzwertgeber wird tiefer gesetzt.
Der Sachverständige meldet die Anlage der Behörde als nicht mehr prüfpflichtig.
Kaum ist die Anlage „abgemeldet“ wird mit einem Handgriff der Grenzwertgeber wieder hochgesetzt und dem Betreiber steht das alte Volumen zur Verfügung, ohne dass er von der Behörde zur erneuten Prüfung aufgefordert wird.
Die einzige Möglichkeit
Ein Wegfall der wiederkehrenden Prüfpflicht ist ausschließlich durch eine physische Volumenreduktion machbar. Dies wäre bei Batterietankanlagen durch die Demontage eines oder mehrerer Behälter möglich. Bei kellergeschweißten Rechtecktanks ist eine Reduzierung jedoch wirtschaftlich nicht darstellbar, da der Aufwand dafür die Kosten für wiederkehrende Prüfungen in einem Vielfachen übersteigt.
Sicherheit durch Prüfung
Für manch einen mag die Anlagenprüfung durch Sachverständige ein lästiges Übel sein. Dabei gibt sie den Betreibern die Gewissheit, wie es um die Sicherheit ihrer Anlage bestellt ist. Ohne diese könnte die Anlage irgendwann nicht mehr den rechtlichen Anforderungen genügen, was im Schadensfall gar zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen könnte. Ein Szenario, das man besser umgehen sollte.



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