Warum die DIN EN 12285-1 nur die halbe Miete beim Gewässerschutz ist
- sstratenwerth
- 7. Aug.
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Anlagen zum Umgang wassergefährdender Stoffe müssen gemäß § 17 (2) AwSV „dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen hinreichend widerstandsfähig sein“.
Um die ausreichende chemische Widerstandsfähigkeit nachzuweisen, wird bei Behältern und Rohrleitungen aus unlegiertem Stahl oder Edelstahl auf den Anhang B der DIN EN 12285-1, der sogenannten „Positiv-Flüssigkeitsliste“ zurückgegriffen. In dieser wird die Beständigkeit der Stähle gegenüber einer Liste von weit über 3.000 verschiedener Flüssigkeiten bewertet und ggf. Auflagen für den Einsatz gemacht.
Nur „dicht von innen“ reicht nicht immer aus.
Wer jetzt denkt, er hätte schon an alles gedacht, wird nicht selten von der Realität eingeholt. Denn die Lebensdauer von Rohrleitungen hängt ebenfalls maßgeblich von dem äußeren Korrosionsschutz ab. Bei Verlegung der Rohrleitung im Außenbereich erscheint das jedem plausibel. Doch auch in einem Domschacht, der auf den ersten Blick witterungsgeschützt daherkommt, ist ein äußerer Korrosionsschutz unerlässlich.
Das Wasser sucht sich seinen Weg.
Denn gerade bei Domschächten, die über keine kontinuierliche Zwangsbelüftung verfügen, bildet sich über die unterschiedlichsten Wege Feuchtigkeit. Sei es über kondensierte Luftfeuchtigkeit, eindringendes Wasser über nicht ausreichend dichte Schachtabdeckungen oder Kabel-, bzw. Rohreinführungen oder über den Domschacht selbst. Beim Öffnen zahlreicher Domschächte steht das Wasser oft bis über die Rohrleitungen.
Der Zahn der Zeit nagt auch am Rohr.
Eine feuchte Umgebung führt natürlich nicht sofort zum Versagen der Rohrleitung. Aber der Korrosionsprozess schreitet kontinuierlich voran bis die Dichtheit der Leitung irgendwann nicht mehr gegeben ist. Und genau deswegen ist der äußere Korrosionsschutz genauso wichtig wie die chemische Widerstandsfähigkeit von innen.




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